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Allgemeine Geschäftsbedinungen der Aim Zero GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung und Geltungsbereich der Aim Zero AGB

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend AGB)der Aim Zero GmbH Raumschießanlage(nachfolgend AIM ZERO)finden für sämtliche Angebote,Verkäufe,Lieferungen und Dienstleistungen und mit diesen jeweils verbundenen Vereinbarungen zwischen AIM ZERO und den Kunden Anwendung.
  2. Der Kunde erkennt die AIM ZERO AGB durch Vertragsschluss und/oder Buchung mit AIM ZERO als verbindlich an.Gleiches gilt für den Kauf von angebotenen Waren und/oder die Inanspruchnahme sämtlicher von AIM ZERO angebotenen Dienstleistungen.Die Anwendung von AGB des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 2 Buchungen und Stornierung

  1. Eine Nutzung der AIM ZERO Raumschießanlage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung,in Textform oder fernmündlich.
  2. Kunden haben sich an die Öffnungszeiten der AIM ZERO Raumschießanlage zu halten,soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen AIM ZERO und den Kunden in Textform getroffen worden sind.Die jeweiligen Öffnungszeiten sind vor Ort per Aushang sowie auf der AIM ZERO Internetpräsenz erkenntlich.
  3. Sämtliche vom Kunden gebuchten Nutzungszeiten sind verbindlich.Es obliegt dem Kunden,die gebuchten Nutzungszeiten einzuhalten und die jeweils gebuchten Raumschießanlagen und/oder sonstigen Dienstleistungen pünktlich sowie vereinbarungsgemäß in Anspruch zu nehmen.Eigene Verspätungen des Kunden und/oder von diesem nicht in Anspruch genommene Nutzungszeiten,hat der Kunde zu vertreten.Aufgrund von Verspätungen und/oder Nichterscheinens des Kunden gewünschte Verschiebungen von vereinbarten Nutzungszeiten werden nicht gewährt.Der Kunde ist in jedem dieser Fälle zur Entrichtung der jeweils vereinbarten Vergütung in vollem Umfang verpflichtet.Ein Tausch mit Nutzungszeiten z.B.anderer Kunden ist nicht gestattet.
  4. Eine Nutzung von Umkleideräumen und Sanitären Anlagen(Duschen)ist Kunden ab 15 Minuten vor Beginn der vereinbarten Nutzungszeiten sowie bis maximal 30 Minuten nach dem Ende der vereinbarten Nutzungszeiten gestattet.
  5. Eine kostenlose Stornierung von vereinbarten Nutzungszeiten durch den Kunden ist bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Nutzungszeitraum in Textform(z.B.per Email)möglich.Erfolgt eine kundenseitige Stornierung weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Nutzungszeitraum,ist die jeweils vereinbarte Vergütung durch den Kunden in voller Höhe zu begleichen.
  6. Sollte die Inanspruchnahme von vereinbarten Nutzungszeiten und/oder Dienstleistungen durch technische oder sonstige Gründe,die AIM ZERO zu vertreten hat,nicht möglich sein,so besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.AIM ZERO und der Kunde werden sich in diesem Falle umgehend auf einen Ersatztermin verständigen.Sollte in einem solchen Falle kein Ersatztermin zwischen Kunden und AIM ZERO zustande kommen,werden dem Kunden sämtliche bereits getätigten Zahlungen für ausgefallene Nutzungszeiten,die AIM ZERO zu verantworten hat,erstattet.

§ 3 Nutzung der Einrichtungen der AIM ZERO Raumschießanlage

  1. Der Kunde verpflichtet sich,die jeweils genutzte Raumschiessanlage pünktlich zum Ende seiner vereinbarten Nutzungszeit für nachfolgende Nutzer vollständig geräumt zu haben.Dies beinhaltet besenreines Hinterlassen der Raumschiessanlage nebst ordnungsgemäßer Entsorgung von Patronenhülsen und/oder sonstigen Abfällen in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
    Die durch den Kunden gebuchten Nutzungszeiten für entsprechende Schießstände,beinhalten eine obligatorische Einweisung durch die verantwortliche AIM ZERO Schießstandaufsicht.Die Einweisung erfolgt in der vom Kunden gebuchten Zeit.Die Bedienung der Schießkinoregie erfolgt durch den Kunden selbstständig.Eine eventuelle Anwesenheit einer AIM ZERO Schießstandaufsicht wird gesondert abgerechnet.
  2. Schützen,die keine oder nur wenig Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen haben,müssen aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Personen und Sachschäden einen kompletten Schießstand mit allen Bahnen verbindlich buchen.Sie dürfen nur in Anwesenheit einer Schießstandaufsicht den Raum betreten,den Umgang mit Waffen ausüben,bzw.schießen.Schützen ohne Waffenbesitzkarte(WBK) dürfen nur in Anwesenheit/Begleitung einer Schießstandaufsicht trainieren.Schützen mit WBK aber ohne Schießstandaufsichtsnachweis dürfen nur in Anwesenheit einer zugelassenen Schießstandaufsicht trainieren.Die Pflicht zur Schießstandaufsicht richtet sich nach § 10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung(AWaffV).
  3. Alle Schießübungen,die einer behördlichen Genehmigungen bedürfen,müssen vorher schriftlich beantragt und von AIM ZERO genehmigt werden.
  4. Bild und Tonaufnahmen sind im gesamten Bereich der AIM ZERO Raumschießanlage nicht gestattet.
  5. Vor Beginn und nach dem Ende der jeweiligen Nutzungszeiten erfolgt seitens AIM ZERO eine Kontrolle auf Schäden des jeweiligen Schießkinos und/oder Schießstandes.Unterbrechungen von Nutzungen aufgrund von erforderlichen Schadenskontrollen gelten als vereinbart,sind Teil der vereinbarten Nutzungszeiten und berechtigen den Kunden nicht zu eventuellen Minderungen oder dem Einbehalt von Vergütungen.
  6. Sollten bei der Schadenskontrolle Schäden festgestellt werden,so werden diese seitens AIM ZERO schriftlich oder in Textform festgehalten und dem Kunden möglichst unmittelbar mitgeteilt.Der Kunde haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden auf und den von ihm genutzten Bereichen,dies gilt insbesondere für sog.Fehlschüsse.Für Decken-,Wand-und Bodentreffer werden € 200,-berechnet.Treffer am Lüftungssystem werden mit € 400,-berechnet.Diese Beträge gelten jeweils pro einzelnem Treffer.Bei größeren Beschädigungen wird die tatsächliche Reparatursumme in Rechnung gestellt.

§ 4 Anmeldung

Jeder Nutzer der AIM ZERO Raumschießanlage hat vor Beginn der ersten Nutzung ein von AIM ZERO bereitgestelltes Anmeldeformular auszufüllen und die Angaben mit seiner Unterschrift persönlich zu bestätigen.Bei der Anmeldung muss der Nutzer die jeweilige Waffenberechtigung bzw.Waffenbesitzkarte im Original und seinen Personalausweis vorlegen.

Hiermit erfolgt die Anerkennung der Anwendung dieser AGB sowie der AIM ZERO Nutzungsordnung.Diese Anmeldung ist für Gruppen oder einzelne Nutzer eine zwingende Voraussetzung für die Nutzung der AIM ZERO Raumschießanlage

§ 5 Anzeigepflicht/Haftung

  1. Unfälle oder sonstige,nicht reguläre Vorkommnisse während des Schießbetriebs,sind durch den Kunden und alle betreffenden Nutzer unverzüglich AIM ZERO anzuzeigen.
  2. AIM ZERO übernimmt keinerlei Haftung für Personen-und/oder Sachschäden,die von Kunden,Nutzern und/oder sonstigen Personen,welche nicht für AIM ZERO tätig sind,verursacht werden.AIM ZERO wird als Schadensverursacher von sämtlichen,dahingehenden Schadenersatzansprüchen freigestellt.
  3. AIM ZERO übernimmt keinerlei Haftung für vom Kunden und/oder Nutzern selbst mitgebrachten Waffen,Zieloptiken,Munition oder andere Gegenstände,sowie für auf diese selbst mitgebrachten Gegenstände zurückzuführende Schäden.
  4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,dass selbst mitgebrachte Waffen,Ausrüstung und Zubehör(Zieloptik,Munition,etc.)den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vorgaben der AIM ZERO Nutzungsordnung,den Vorgaben dieser AGB und allen vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.Der Einsatz von Waffen und Gegenständen,die diesen Vorgaben nicht entsprechen,ist nicht gestattet.
  5. AIM ZERO behält sich vor,jederzeit die mitgebrachte Ausrüstung,also Waffen,Munition,Zubehör,usw.auf ihre gesetzliche Zulässigkeit zu überprüfen.Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Waffenbesitzkarte und den Abgleich der Waffenteile mit den Waffen IDs.
  6. Das Mitbringen und Benutzen eigener Munition ist grundsätzlich nicht erlaubt.Die Munition zum Schießen auf der Schießstätte muss bei AIM ZERO gekauft werden. Ausnahmen von dieser Regelung,z.B.für Behörden und Vereine,müssen mit AIM ZERO vereinbart werden.

§ 6 Versicherungen

  1. Behörden,Jäger,Unternehmen,eingetragene Vereine und sonstige Benutzergruppen,denen die Benutzung der Schießstände durch Nutzungsvertrag gestattet ist,haben AIM ZERO vor erstmaliger Nutzung der AIM ZERO Raumschießanlage das Bestehen folgender Versicherung nachzuweisen:
    Haftpflichtversicherung,die sich auf die Benutzung von Schießstätten erstreckt und deren Deckungssumme folgende Schäden abdeckt:
    1 Million Euro pauschal für Personen-und Sachschäden Personenschäden nach auf der Schießstätte in deren Geltungsbereich erleidetem Unfall,in Höhe von:10 Tsd.Euro bei Todesfall und 100 Tsd.Euro für den Invaliditätsfall.Für den Fall,dass keine Haftpflichtversicherung bestehen sollte,haften Einzelnutzer und Privatpersonen für die von Ihnen verursachten Personen-und Sachschäden mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
    Schäden in einer Höhe von bis zu EUR 250,00 € sind direkt vor Ort zu begleichen.Bei Schäden von mehr als 250,00 € erstellt AIM ZERO eine Rechnung,die mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen ab Erhalt zu begleichen ist.

§ 7 Gutscheine

Bei AIM ZERO erworbene Gutscheine garantieren die enthaltenen Leistungen.Diese sind bei Einlösung im Original vorzulegen.

  1. Sollten Gutscheine nur mit einem Betrag in EUR versehen sein,so gelten diese zu Einlösung im AIM ZERO SHOP sowie für die Zahlung der Nutzung der AIM ZERO Raumschießanlage.
  2. Sollten Gutscheine mit einer Leistung versehen sein,so gelten sie nur für die angegebene Leistung.Der Kunde hat kein Anspruch auf Erfüllung der Leistung zu seinem Wunschtermin,sondern nur zu den von AIM ZERO ihm angebotenem Termin-en.
  3. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
  4. Hinsichtlich der Ansprüche aus Haupt-und Ausgabevertrag ist die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren(§ 195 BGB)zu beachten.

§ 8 Verkauf und Lieferung durch AIM ZERO

AIM ZERO behält sich vor,im Rahmen der AIM ZERO Raumschießanlage Waren zum Verkauf anzubieten.Ist der Käufer ein Verbraucher im rechtlichen Sinne,gelten für Kauf und Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.Für den Fall,dass der Käufer als Kaufmann im rechtlichen Sinne anzusehen ist,gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  1. AIM ZERO haftet nicht für die durch Hersteller und Lieferanten verspätete oder nicht gelieferte Ware.
  2. AIM ZERO ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet,wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Werktagen in Schriftform oder vor Ort bei AIM ZERO gerügt wird.Soweit ein von AIM ZERO zu vertretener Mangel an gekauften Gegenständen vorliegt und dieser ordnungsgemäß gerügt wurde,ist AIM ZERO nach eigener Wahl zur Nacherfüllung oder zur angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.Hierfür hat der Käufer AIM ZERO jeweils angemessene Fristen zu gewähren.
  3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl von AIM ZERO durch Behebung eines vorliegenden Mangels oder Neulieferung erfolgen.Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen,kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung)verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.Weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist,gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,Arbeitnehmer,Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart oder ausgewiesen,gelten sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.Verpackung und Versand sind gesondert zu vergüten.
  2. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart,so hat diese ohne Abzüge auf die nachfolgende Bankverbindung von AIM ZERO zu erfolgen:Aim Zero GmbH,Frankfurt Volksbank,
    IBAN:DE24 5019 0000 6800 4865 62,BIC:FFVBDEFF
  3. Zahlungen sind für AIM ZERO als Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen stets zu Lasten des Kunden.Für den Verzugsfall,werden sämtlichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber AIM ZERO sofortig zur Zahlung fällig.
  4. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich.Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
  5. Preisänderungen aufgrund veränderter Kosten und Abgabenbelastungen bleiben vorbehalten,soweit nicht schriftlich etwas Anderweitiges vereinbart wurde.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Kaufverträgen und aus laufenden Geschäftsbeziehungen behält sich die AIM ZERO das Eigentum an verkauften Waren vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet,solange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen ist,sämtliche Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln.Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist,hat der Kunde AIM ZERO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,AIM ZERO die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 STPO zu erstatten,haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

§ 11 Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Sofern ein Vertragsverhältnis begründet,inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll,erhebt und verwendet AIM ZERO personenbezogene Daten,soweit dies zu diesen Zwecken und zur Information des Kunden erforderlich und geboten ist.Der Kunde erklärt damit einverstanden,dass AIM ZERO die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und aller sonstigen gesetzlichen Vorgaben für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet,soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von AIM ZERO erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht,dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an der Datenverarbeitung,insbesondere einer Übermittlung dieser Daten überwiegt.
  2. Die Schießstätte und die dazugehörigen Verkehrsflächen werden Video-überwacht.Die Daten werden gespeichert,und nach einer Dauer von 8 Wochen gelöscht.
  3. Für die AIM ZERO Internetpräsenz verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise an dieser Stelle.
  4. Personenbezogenen Daten werden durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so verarbeitet und gespeichert,dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.Auf Anordnung der zuständigen Behörden dürfen wir aber im Einzelfall Auskunft über diese Daten(Bestandsdaten)erteilen,soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung,zur Gefahrenabwehr,zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich sind.Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt,wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung AIM ZERO gegenüber schriftlich widerruft,wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist
  5. Durch AIM ZERO aufgezeichnete Videosequenzen dürfen generell zur Aufklärung bei Verstößen gegen die AIM ZERO Nutzungsordnung eingesehen werden,ohne dass der Betroffene weder schriftlich,noch mündlich sein Einverständnis geben muss.Auf schriftliche Anfrage werden Kunden über die zu ihrer Person gespeicherten Daten informiert.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung,die durch Aushang,durch Veröffentlichung auf der AIM ZERO Internetpräsenz einsehbar sind.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  3. Ist der Kunde Kaufmann,juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedinungen